Warum Kassentherapieplätze verschwinden: die Ökonomie des Kassensitzes
Geschrieben von Nastassja Volkov · Psychologische Psychotherapeutin
Wenn Patientinnen und Patienten fragen, warum es so wenige Kassentherapieplätze gibt, lautet die kurze Antwort: zu wenige Therapeut:innen mit Kassenzulassung. Warum das so ist und warum es sich mit der aktuellen Gesetzgebung eher verschlechtert als verbessert, zeigt dieser Artikel.
Was ein Kassensitz ist
In Deutschland darf nicht jede approbierte Psychotherapeut:in direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen. Dafür braucht man eine Kassenzulassung (im Volksmund: Kassensitz).
Die Anzahl dieser Sitze ist regional begrenzt und wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verwaltet. Wie viele Sitze es in einer Region gibt, richtet sich nach der sogenannten Bedarfsplanung, einem Verhältnis aus Einwohnerzahl und Anzahl der Therapeut:innen, das festlegt, ob eine Region „unterversorgt”, „ausreichend versorgt” oder „gesperrt” ist.
Diese Bedarfsplanung basiert auf Quoten, die zuletzt 1999 grundlegend angepasst wurden. Seitdem ist die Nachfrage nach psychotherapeutischer Versorgung erheblich gestiegen, die Sitzzahlen aber kaum.
Wie man an einen Kassensitz kommt
Es gibt im Wesentlichen zwei Wege:
1. Eine Praxis übernehmen. Wenn eine Therapeut:in mit Kassensitz in Rente geht oder aufhört, kann sie ihre Praxis (und damit ihren Sitz) an eine Nachfolgerin verkaufen. Der Kassensitz selbst gehört formal dem Staat bzw. der KV. Was verkauft wird, ist im Kern der Zugang zur Kassenzulassung. Einen Patientenstamm gibt es bei dem heutigen Nachfrageüberhang ohnehin sofort; Einrichtung wird häufig gar nicht mit übergeben.
Die Preise für diese Übernahmen sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Für eine Einzelpraxis in einer mittelgroßen Stadt sind heute Ablösesummen zwischen 50.000 und 150.000 Euro keine Seltenheit. In begehrten Lagen (Großstädte, wenig Konkurrenz) können es auch 200.000 Euro und mehr sein.
Das zahlt eine junge Therapeut:in am Anfang ihrer Karriere, mit einem frisch abgeschlossenen Postgraduiertenstudium und mehrjähriger Ausbildung, bei der sie selbst zuzahlen musste.
2. Auf einen neu geschaffenen Sitz warten. Wenn eine Region als unterversorgt eingestuft wird, können neue Sitze ausgeschrieben werden. Das klingt einfacher, ist es aber nicht: Neue Sitze entstehen selten, die Ausschreibungen sind hart umkämpft, und das Bewerbungsverfahren durch die Zulassungsausschüsse ist komplex und langwierig.
Viele approbierte Therapeut:innen warten Jahre darauf oder geben schließlich auf.
Was den Kassensitz (immer weniger) wirtschaftlich macht
Ein Kassensitz allein reicht nicht. Das Honorar muss stimmen, damit sich Übernahme und Praxisbetrieb rechnen — und auch das ist nicht mehr selbstverständlich.
GKV-Therapeut:innen rechnen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Die Vergütung pro Sitzung ist gedeckelt: durch ein System aus Regelleistungsvolumen, Quartalsbudgets und Gesamtvergütungsverhandlungen zwischen KVen und Krankenkassen.
Das bedeutet konkret: Es gibt eine Obergrenze, wie viele Leistungen pro Quartal vergütet werden. Wer mehr Patientinnen behandelt als das Budget vorsieht, behandelt einen Teil faktisch umsonst oder zu deutlich reduzierten Sätzen.
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) von 2022 wurde die Gesamtvergütung für ambulante Leistungen gedeckelt; die Honorarsteigerungen, die die gestiegenen Betriebskosten hätten abfedern sollen, blieben aus. Mieten, Energie, Versicherungen, Software, Abrechnungsdienstleister, Fortbildungen: all das kostet mehr. Die Honorare stiegen nicht mit. Kassenpraxen arbeiten heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.
Warum junge Therapeut:innen den Kassensitz immer öfter ablehnen
Ein abgeschlossenes Psychologiestudium dauert fünf Jahre. Die anschließende staatlich anerkannte Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeut:in kostet weitere drei bis fünf Jahre, und während großer Teile davon zahlt man selbst: für Lehranalysen, Supervision, Selbsterfahrung, Seminare. Die Ausbildungskosten können sich auf 20.000 bis 40.000 Euro belaufen.
Danach:
- Mehrjährige Suche nach einem Kassensitz oder dem richtigen Zeitpunkt
- Aufnahme eines Kredits über 100.000 Euro oder mehr für die Praxisübernahme
- Einarbeitung in ein hochkomplexes Abrechnungssystem
- Wirtschaftliches Risiko mit deckelten Honoraren
Oder: Anstellung in einer Kassenpraxis als angestellte Therapeut:in. Auch hier sind Stellen begrenzt und Gehälter im Vergleich zur Verantwortung oft mäßig.
Oder: Privatpraxis – ohne sechsstellige Anfangsinvestition, ohne Honorardeckelung, ohne Quartalsbudget.
Immer mehr Therapeut:innen wählen daher die Privatpraxis.
Was das für die Versorgung bedeutet
Wenige neue Kassensitze werden geschaffen. Bestehende Therapeut:innen gehen in Rente, finden aber seltener Nachfolgerinnen, weil die wirtschaftlichen Bedingungen abschreckend sind. Manche Sitze fallen deshalb ersatzlos weg.
Die Anzahl der Kassentherapieplätze sinkt, während die Nachfrage steigt. Die Wartelisten werden länger. Gesetzlich Versicherte zahlen 2026 rund 17,5 % ihres Einkommens in die GKV ein und warten trotzdem über ein Jahr auf einen Therapieplatz.
Therapeut:innen in Kassenpraxen leisten wertvolle Arbeit unter zunehmend schwierigen Bedingungen. Die Kritik gilt dem System, nicht den Menschen, die darin arbeiten.
Juli 2026: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Am 10. Juli 2026 verabschiedete der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Das Gesetz schafft die bisherige Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen ab und führt eine strikte Budgetierung ein.
Einen Tag zuvor hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eine geplante Honorarkürzung von 4,5 Prozent vorläufig ausgesetzt. Begründung: Für Psychotherapeut:innen wurden bei der Berechnung lediglich Prognosen verwendet, während Fachärzte auf Basis echter Abrechnungsdaten aus 2024 bewertet wurden. Das Gericht sah darin ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
Die Kürzung ist damit nicht aufgehoben; sie ist vorläufig gestoppt. Das neue Gesetz schafft die strukturelle Grundlage, sie und weitere Einschnitte künftig leichter durchzusetzen. Fachverbände warnen: Durch die Kombination aus Budgetierung und Honorardruck könnten bis zu 25 Prozent des kassensitzgebundenen Behandlungsangebots wegfallen.
Was sich ändern müsste
Nötig wären strukturelle Eingriffe:
Bedarfsplanung aktualisieren. Die Quoten aus 1999 bilden die heutige Versorgungsrealität nicht ab. Eine Neubewertung auf Basis aktueller Daten ist überfällig.
Honorar realistisch anpassen. Wenn die Vergütung pro Sitzung nicht kostendeckend ist, wird Kassenversorgung aktiv verdrängt.
Kassensitzmarkt reformieren. Der aktuelle Ablösemarkt bevorzugt Menschen, die bereits Kapital haben oder bereit sind, erhebliche Schulden aufzunehmen. Stärkere staatliche Förderung von Neuniederlassungen in unterversorgten Regionen könnte das ändern.
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz korrigieren. Das Gesetz vom Juli 2026 und die Deckelung aus dem GKV-FinStG 2022 ziehen in die falsche Richtung. Die ambulante Psychotherapie braucht keine Budgetierung, sondern Investition, um die psychische Gesundheit der Menschen zu unterstützen, anstatt auf ihrem Rücken kurzfristig zu sparen.
Wer die Entwicklungen verfolgen oder sich politisch einbringen möchte: Das Aktionsbündnis Psychotherapie informiert, vernetzt und koordiniert.