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Notizbuch und Stift – warten, notieren, warten

Das kaputte Kassensystem: Warum Psychotherapie in Deutschland zur Luxusleistung wird

Kassensystem Wartezeit Versorgung Kostenerstattung Psychotherapie Politik

Geschrieben von Nastassja Volkov · Psychologische Psychotherapeutin

Wer in Deutschland einen Kassensitzplatz für Psychotherapie sucht, wartet im Durchschnitt fünf bis sechs Monate auf das erste Gespräch. In vielen Regionen länger. In ländlichen Gebieten gibt es mitunter gar kein Angebot mehr in zumutbarer Entfernung.

Hinter den langen Wartelisten steckt kein Versagen einzelner Therapeuten oder Kassen, sondern das vorhersehbare Ergebnis einer jahrzehntelangen Politik, die psychische Gesundheitsversorgung systematisch unterfinanziert hat und durch jüngste Gesetzgebung weiter verschlechtert.

Ich schreibe das als Therapeutin, die täglich Anfragen von GKV-Versicherten bekommt und ihnen absagen muss, weil das System diese Lücke nicht schließt.

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Sparen am falschen Ende

2022 verabschiedete die Bundesregierung das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG). Ziel: Die gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig zu entlasten. Das Mittel: Ausgaben deckeln, Budgets begrenzen, Vergütungssteigerungen im ambulanten Bereich einfrieren.

Für die psychotherapeutische Versorgung bedeutete das konkret: weniger finanzielle Spielräume für bestehende Kassenpraxen, weniger Anreiz für neue Praxisansiedlungen, kein struktureller Abbau der Wartelisten.

Die Fachverbände haben das deutlich kommentiert. Die BPtK (Bundespsychotherapeutenkammer) und die DPtV (Deutsche Psychotherapeutenvereinigung) kritisierten das Gesetz als Schritt in die falsche Richtung. Das Aktionsbündnis Psychotherapie (ein unabhängiges Bündnis von Psychotherapeut:innen und Weiterbildungskandidat:innen) macht seit Jahren öffentlich auf die Versorgungskrise aufmerksam.

Die Rechnung, die der Gesetzgeber ignoriert

Das Argument für Einsparungen in der Psychotherapie lautet: Es kostet zu viel.

Das stimmt nicht, wenn man den Gesamtblick nimmt.

Eine Studie, die 2016 in The Lancet Psychiatry veröffentlicht und von der WHO verbreitet wurde, analysierte die Rendite von Investitionen in die Behandlung von Depression und Angststörungen in 36 Ländern. Das Ergebnis: Jeder in Behandlung investierte Euro bringt vier Euro zurück: durch Produktivitätsgewinn, Reduktion von Krankentagen, Verminderung von Frühberentungen und weniger Kosten in der Notfallversorgung.

Für Deutschland bedeutet das: Unbehandelte psychische Erkrankungen kosten die Volkswirtschaft Milliarden. Jeder Euro, der in Psychotherapie “eingespart” wird, erzeugt an anderer Stelle ein Vielfaches an Folgekosten: in der Sozialversicherung, in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, in der stationären Psychiatrie, im Notfallsystem.

Psychotherapie nicht zu finanzieren ist kein Sparen, sondern teures Verschieben.

Wer das Versagen des Systems trägt

Betroffen sind vor allem Menschen, die auf die GKV angewiesen sind und keine Möglichkeit haben, privat zuzuzahlen — Menschen in akuten Krisen, die Monate nicht warten können, oder Menschen in Regionen, in denen kein freier Kassensitz in zumutbarer Entfernung mehr existiert.

Und es leiden auch die Therapeutinnen und Therapeuten mit Kassenzulassung. Begrenzte Budgets, steigende Bürokratie, sinkende Realsatzvergütung: Kassenpraxen arbeiten unter zunehmend schwierigen Bedingungen. Nachwuchs, der einen Kassensitz erwerben will, zahlt Ablösen von bis zu 250.000 Euro für eine Zulassung, die auf Quoten aus dem Jahr 1999 basiert.

Das System belastet alle — und hilft niemandem außer einem Bundesfinanzministerium, das kurzfristig bilanziert.

Das Kostenerstattungsverfahren: Ihr Recht auf Behandlung

Was viele nicht wissen: Wer als GKV-Versicherter keinen Kassenplatz findet, hat unter Umständen das Recht, sich die Kosten einer Privatpraxis von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Das nennt sich Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V.

Das Verfahren ist bürokratisch und erfordert Ausdauer, aber es ist ein echtes Recht.

So funktioniert es:

Schritt 1: Die Suche dokumentieren. Nachzuweisen ist, dass man versucht hat, einen Kassenplatz zu finden und keinen in zumutbarer Zeit bekommen hat. Dafür mindestens 5–10 Kassenpraxen kontaktieren und schriftlich festhalten: Datum, Praxis, Ergebnis (Warteliste, kein Platz, kein Rückruf). Auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen müssen kontaktiert worden sein.

Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse. Mit Ihrer dokumentierten Suche stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung. Die Kasse hat darüber zeitnah zu entscheiden.

Schritt 3: Im Widerspruch bleiben. Viele Kassen lehnen ab oder verzögern. Das ist rechtswidrig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Widerspruch einlegen — und wenn nötig das Sozialgericht einschalten.

Wichtig: Beauftragen Sie den Therapeuten erst nach Antrag und mindestens ohne klare Ablehnung, um eine Kostenübernahme nicht zu riskieren.

Eine ausführliche, aktuelle Anleitung zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf kassenwatch.de — zusammengestellt für Patientinnen und Patienten, die ihr Recht einfordern möchten.

Überbrückungshilfen: Was jetzt geht

Während das Verfahren läuft oder während Sie auf einen Kassenplatz warten:

  • Psychosoziale Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO) bieten niedrigschwellige kostenfreie Beratung
  • Hochschulambulanzen in Universitätsstädten und Ambulanzen der Ausbildungsinstitute haben oft kürzere Wartezeiten
  • Psychiatrische Sprechstunden bei Fachärzten für Psychiatrie können kurzfristiger zugänglich sein
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 / 0800 111 0 222 (kostenlos, 24/7)
  • Digitale Therapeutika wie Deprexis oder Velibra sind teils erstattungsfähig und evidenzbasiert

Was man politisch tun kann

Das Versorgungsproblem ist politisch entstanden und braucht politische Lösungen. Das Aktionsbündnis Psychotherapie informiert über laufende Aktionen und Petitionen; BPtK und DPtV starten regelmäßig eigene. Wahlkreisabgeordnete konkret auf die Versorgungslage anzusprechen hinterlässt Eindruck; Ansprechpartner auf bundestag.de. Und jedes offene Gespräch über psychische Gesundheit erhöht den öffentlichen Druck.

Was sich ändern müsste

Aus fachlicher Sicht braucht es:

  1. Mehr Kassensitze: die Bedarfsplanung aus 1999 ist 27 Jahre alt und muss grundlegend aktualisiert werden
  2. Faire Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen, die der allgemeinen Kostenentwicklung entspricht
  3. Abschaffung des Ablösemarktes für Kassensitze: der aktuelle Markt verteuert den Einstieg für junge Therapeuten enorm
  4. Strukturierte Frühintervention in Krisen — damit Menschen nicht Monate warten, bis ihre Erkrankung sich verschlechtert
  5. Aufhebung der Ausgabendeckelung aus dem GKV-FinStG für psychotherapeutische Versorgung

Fachverbände, Versorgungsforscher und Patientenorganisationen stellen diese Forderungen seit Jahren — und sie werden im politischen Prozess immer wieder zurückgestellt.


Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin und arbeite mit kognitiver Verhaltenstherapie, online, auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Russisch.