
Was kostet Psychotherapie privat? Die GOP einfach erklärt
Geschrieben von Nastassja Volkov · Psychologische Psychotherapeutin
Wer zum ersten Mal eine Rechnung aus einer privaten Psychotherapiepraxis in der Hand hält, sieht dort oft Nummern wie 812a, 801a oder 870, dazu Faktoren wie 2,3 und Beträge mit Cent-Stellen. Das wirkt erst einmal kompliziert. Gleichzeitig steckt dahinter ein ziemlich klares System, und wer es einmal verstanden hat, kann Rechnungen besser einordnen und mit der eigenen Versicherung leichter klären, was erstattet wird.
Kassenpraxis oder Privatpraxis
Mit gesetzlicher Krankenversicherung ist eine Psychotherapie kostenlos, wenn die Therapeutin oder der Therapeut einen Kassensitz hat, also direkt mit der Krankenkasse abrechnen darf. Auf diese Plätze wartet man allerdings oft mehrere Monate. Privatpraxen ohne Kassensitz rechnen dagegen direkt mit den Patient:innen ab, und zwar nach einer festen Gebührenordnung. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung dann bei ihrer Versicherung ein, Selbstzahler:innen bezahlen sie selbst.
Was die GOP ist
Die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen, kurz GOP, regelt seit dem Jahr 2000, was Psychologische Psychotherapeut:innen für ihre Leistungen berechnen dürfen. Sie übernimmt dabei die passenden Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Jede Leistung hat eine Nummer und eine bestimmte Punktzahl. Die Punkte werden mit einem festen Punktwert von 5,82873 Cent multipliziert, daraus ergibt sich der sogenannte Einfachsatz. Eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung (Nummer 870) hat zum Beispiel 750 Punkte, das ergibt einen Einfachsatz von 43,72 €.
Was Steigerungssätze sind
Der Einfachsatz wird fast nie so abgerechnet. Stattdessen wird er mit einem Faktor multipliziert, dem Steigerungssatz. Dafür gibt es zwei Gründe.
Zum einen ist der Einfachsatz von der Gebührenordnung gar nicht als normaler Preis gedacht, sondern als unterste Grenze eines Rahmens. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Gebühr zwischen dem Einfachen und dem 3,5-fachen Satz liegt, je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen der Behandlung (§ 5 GOÄ, auf die die GOP verweist). Für eine Behandlung mit durchschnittlichem Aufwand ist dabei der 2,3-fache Satz vorgesehen.
Zum anderen ist der Punktwert seit dem 1. Januar 1996 unverändert. Damals lag er bei 11,4 Pfennig, nach der Euro-Umstellung wurden daraus die 5,82873 Cent, die bis heute gelten. In diesen 30 Jahren sind Mieten, Gehälter und fast alle anderen Kosten einer Praxis deutlich gestiegen, die Punkte sind aber gleich viel wert geblieben. Schon der Regelsatz von 2,3 bildet deshalb nur noch eingeschränkt ab, was eine Behandlung heute kostet, und der Einfachsatz liegt weit darunter.
Für den Steigerungssatz gelten feste Regeln. Zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,3-fachen Satz darf ohne besondere Begründung abgerechnet werden, der 2,3-fache Satz gilt daher als Regelsatz. Für einen höheren Satz gibt es zwei Wege. Entweder wird auf der Rechnung kurz begründet, warum die Behandlung aufwendiger war, zum Beispiel wegen besonderer Schwierigkeit oder eines erhöhten Zeitaufwands, das ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Oder Praxis und Patient:in schließen vor Beginn der Behandlung persönlich eine schriftliche Honorarvereinbarung über einen bestimmten Steigerungssatz ab. Nur auf diesem zweiten Weg ist auch ein Satz über dem 3,5-fachen möglich.
Wichtig zu wissen ist, dass Beihilfe und manche private Krankenversicherungen Beträge oberhalb des 2,3-fachen Satzes nicht immer vollständig erstatten. Dann bleibt ein Eigenanteil, und darüber müssen Praxen vorher aufklären.
Was sich im Juli 2024 geändert hat
Die GOP ist in ihrer Struktur fast 25 Jahre lang unverändert geblieben. Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde oder eine Akutbehandlung in Krisen, die es in der Kassenversorgung längst gibt, kamen darin gar nicht vor, und die Honorare waren beim Regelsatz nicht mehr zeitgemäß. Viele Praxen haben deshalb mit dem 3,5-fachen Satz abgerechnet, was für Patient:innen oft bedeutete, einen Teil selbst zahlen zu müssen.
Seit dem 1. Juli 2024 gelten deshalb gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern. Die Gebührenordnung selbst wurde dabei nicht geändert, denn das könnte nur die Bundesregierung per Verordnung, und auf diese Reform wird seit Jahren gewartet. Die Gebührenordnung erlaubt aber einen Umweg: Eine Leistung, die im Verzeichnis nicht vorkommt, darf so abgerechnet werden wie eine vorhandene Leistung, die nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertig ist (§ 6 Abs. 2 GOÄ). Das nennt man analoge Abrechnung.
Man kann sich das ein bisschen so vorstellen, als würde man für ein neues Produkt, das noch kein eigenes Preisschild hat, das Preisschild eines vergleichbaren Produkts verwenden. Die psychotherapeutische Kurzzeittherapie hat zum Beispiel keine eigene Nummer in der GOP. Sie wird deshalb mit der Punktzahl der bereits vorhandenen Nummer 812 abgerechnet und bekommt ein kleines “a” für “analog” angehängt, also 812a. Auf der Rechnung steht dann trotzdem, welche Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Die wichtigsten davon sind die Nummer 812a für die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und die Kurzzeittherapie, die Nummer 801a für die Erhebung des psychischen Befundes, die Nummer 860a für die biografische Anamnese zu Beginn einer Therapie und die Nummer 855a für ausführliche Testdiagnostik. Auch Systemische Therapie und EMDR bei Traumafolgestörungen sind seitdem abrechenbar. Das Ziel war, dass Behandlungen mit dem Regelsatz von 2,3 angemessen bezahlt werden, sodass Versicherte in der Regel nichts mehr zuzahlen müssen.
Was der psychische Befund ist
Die Nummer 801a steht für die Erhebung des aktuellen psychischen Befundes. Gemeint ist eine fachliche Einschätzung, wie es einem gerade psychisch geht: Stimmung und Antrieb, Denken und Konzentration, Ängste, Schlaf und, falls nötig, auch die Frage nach Gedanken, nicht mehr leben zu wollen. Sie läuft meist unauffällig im Gespräch mit und hilft dabei, Veränderungen im Verlauf der Therapie im Blick zu behalten.
Unabhängig von der Abrechnung sind Psychotherapeut:innen nach ihrer Berufsordnung (§ 9) und nach § 630f des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Akte zu führen und darin alles fachlich Wesentliche festzuhalten, ausdrücklich auch die Befunde. In der Praxis wird der psychische Befund deshalb in jeder Sitzung eingeschätzt, und vor allem wird festgehalten, ob sich etwas verändert hat. Mit der Nummer 801a wird dabei die Erhebung des Befundes abgerechnet, also die fachliche Einschätzung selbst. Sie kann in der Regel zusätzlich zur Sitzung abgerechnet werden, nur nicht neben der Sprechstunde.
Rechenbeispiele für eine Sitzung von 50 Minuten
Beim Regelsatz von 2,3 sieht das so aus:
| Leistung | Nummer | Betrag |
|---|---|---|
| Sprechstunde oder Kurzzeittherapie (2 × 25 Minuten) | 812a | 134,06 € |
| Erhebung des psychischen Befundes | 801a | 33,52 € |
| Verhaltenstherapie, Einzelsitzung | 870 | 100,55 € |
Eine Sitzung in der Kurzzeittherapie kostet mit Befund also 167,58 €. Die Kurzzeittherapie nach 812a ist auf bis zu 24 Sitzungen im Jahr begrenzt. Dauert eine Therapie länger, wird meist mit der Nummer 870 abgerechnet, mit Befund sind das 134,07 € pro Sitzung.
Manche Praxen rechnen auch weiterhin eher pauschal ab, zum Beispiel mit der Nummer 870 zum 3,5-fachen Satz. Das ergibt 153,00 € pro Sitzung. Dafür braucht es entweder eine Begründung auf der Rechnung oder eine schriftliche Honorarvereinbarung, die vor Beginn der Behandlung abgeschlossen wurde. Wie viel davon erstattet wird, hängt dann vom jeweiligen Tarif ab.
In meiner Praxis kostet eine Einzelsitzung (50 Minuten) für Selbstzahler:innen zwischen 153 € und 168 €, je nachdem, nach welchen der oben beschriebenen Gebührennummern abgerechnet wird. Alle Details stehen auf der Seite Kosten.
Weitere Leistungen, die auf einer Rechnung stehen können
Neben den eigentlichen Therapiesitzungen gibt es Leistungen, die vor allem zu Beginn einer Therapie oder bei einem Antrag an die Versicherung anfallen. Bei Tests gilt eine Besonderheit: Sie zählen als sogenannte technische Leistungen, ihr Regelsatz liegt deshalb beim 1,8-fachen und der Höchstsatz beim 2,5-fachen Satz.
| Leistung | Nummer | Betrag |
|---|---|---|
| Biografische Anamnese zu Beginn einer Therapie, einmalig, auch über mehrere Sitzungen | 860a | 123,34 € |
| Vertiefte Exploration der Lebensgeschichte, mit schriftlicher Aufzeichnung | 807a | 53,62 € |
| Testbatterie mit mindestens drei Testverfahren, z. B. Fragebögen zu Depression oder Persönlichkeit, je Testbatterie (1,8-fach) | 855a | 75,75 € |
| Strukturiertes klinisches Interview zur Diagnostik, je Interview (1,8-fach) | 855a | 75,75 € |
| Kürzerer orientierender Test, z. B. ein einzelner Fragebogen, einmal je Sitzung (1,8-fach) | 857 | 12,17 € |
| Bericht an den Gutachter bei einem Antrag auf Kostenübernahme, je angefangene Stunde Arbeitszeit | 85a | 67,03 € |
| Ausführlicher schriftlicher Befundbericht | 75 | 17,43 € |
| Kurze Bescheinigung | 70 | 5,36 € |
| Beratung von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen | 817a | 24,13 € |
| Einbindung einer digitalen Gesundheitsanwendung (App auf Rezept) | 804a | 20,11 € |
Alle Beträge ohne Angabe gelten für den Regelsatz von 2,3. Welche dieser Leistungen tatsächlich anfallen, ist sehr unterschiedlich. Viele Therapien beginnen mit einer Anamnese und einigen Fragebögen, ein Bericht an den Gutachter wird nur fällig, wenn die Versicherung einen Antrag verlangt.
Was man vor Beginn klären sollte
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte fragen am besten vorab bei ihrer Versicherung nach, ob Psychotherapie im Tarif enthalten ist, bis zu welchem Steigerungssatz erstattet wird, wie viele Sitzungen übernommen werden und ob ein Antrag nötig ist. Online-Sitzungen werden nach meiner Erfahrung bisher problemlos erstattet, eine kurze Rückfrage vorab gibt trotzdem Sicherheit.
Gesetzlich Versicherte können als Selbstzahler:innen in eine Privatpraxis kommen. In bestimmten Fällen ist außerdem das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich, wenn nachweislich kein Kassenplatz in angemessener Zeit zu finden ist. Den Antrag stellen die Patient:innen dabei selbst, und das bedeutet einiges an Papierkram. Mehr darüber, warum Kassenplätze so knapp sind, steht in diesem Artikel über die Ökonomie des Kassensitzes.
Quellen
- Gebührenordnung für Ärzte, § 5 (Punktwert und Gebührenrahmen) und § 6 (analoge Abrechnung), gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 630f (Dokumentation der Behandlung), und Muster-Berufsordnung der Psychotherapeut:innen, § 9 (Dokumentationspflicht)
- Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV): GOP-Gebührentabelle mit den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen ab 01.07.2024, Stand Dezember 2024
- Bayerischer Facharztverband: GOÄalt und GOÄneu, die Geschichte der GOÄ-Novelle (Punktwert seit 1.1.1996 unverändert)
- zm-online: Seit über 30 Jahren elf Pfennige (GOÄ-Punktwert zuletzt 1996 angepasst)
Nastassja Volkov ist approbierte Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) mit einer Privatpraxis online und ab Dezember 2026 auch vor Ort in Köln-Nippes. Ihre eigenen Preise und Hinweise zur Erstattung stehen auf der Seite Kosten.