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Flexapie · Privatpraxis

Kosten

Diese Praxis ist eine reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Alle Leistungen werden als Privatleistungen abgerechnet. Hier finden Sie alle Informationen zur Abrechnung, ob privat versichert, beihilfeberechtigt oder Selbstzahler:in. Wie die Gebührenordnung (GOP), Steigerungssätze und die Neuerungen von 2024 funktionieren, erkläre ich ausführlich im ArtikelWas kostet Psychotherapie privat?

Was kostet eine Psychotherapie-Sitzung privat?

Mit gesetzlicher Krankenversicherung ist Psychotherapie bei Therapeut:innen mit Kassensitz kostenlos, die Wartezeit beträgt dort allerdings oft mehrere Monate. In Privatpraxen wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) abgerechnet. Eine Sitzung von 50 Minuten kostet dann meist zwischen etwa 100 € und 168 €, je nach Art der Behandlung und Steigerungssatz. Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten diese Kosten in der Regel, je nach Tarif.

Typische Beträge beim Regelsatz (2,3-fach), Stand seit Juli 2024

  • Sprechstunde oder Kurzzeittherapie, 50 Minuten (GOP 812a): 134,06 €
  • Verhaltenstherapie in längerer Behandlung, 50 Minuten (GOP 870): 100,55 €
  • Erhebung des psychischen Befundes (GOP 801a): 33,52 €, in der Regel zusätzlich pro Sitzung

In meiner Praxis kostet eine Einzelsitzung (50 Minuten) für Selbstzahler:innen zwischen 153 € und 168 €, je nachdem, nach welchen Gebührennummern abgerechnet wird (siehe oben).

Einzeltherapie / Psychotherapie

Für privat Versicherte (PKV)

Ob und in welchem Umfang eine private Krankenversicherung Psychotherapie erstattet, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Viele Tarife übernehmen Psychotherapie bei einer approbierten Psychotherapeutin, online wie in der Praxis. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bitte klären Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung:

  • Ist Psychotherapie grundsätzlich in meinem Versicherungsschutz enthalten?
  • Bis zu welchem Steigerungssatz wird erstattet?
  • Wie viele Sitzungen werden erstattet – und in welchem Umfang?
  • Ist ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich?
  • Wie viele Sitzungen sind ggf. vorher ohne Antrag möglich?

Online-Sitzungen haben private Krankenversicherungen nach meiner Erfahrung bisher problemlos erstattet. Eine kurze Rückfrage vor Therapiebeginn gibt trotzdem Sicherheit.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und erstelle bei Bedarf einen Bericht zur Kostenübernahme.

Für Beihilfeberechtigte

Die Beihilfe übernimmt Psychotherapie, anteilig mit dem Prozentsatz, der für Sie gilt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Den verbleibenden Anteil übernimmt meist eine ergänzende private Krankenversicherung, je nach Vertrag.

Bitte klären Sie vor Therapiebeginn:

  • Wie viele Sitzungen werden zunächst ohne Antrag erstattet?
  • Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Auch Online-Therapie hat die Beihilfe nach meiner Erfahrung bisher problemlos erstattet. Sicherheitshalber lohnt sich vorab eine kurze Rückfrage bei Ihrer Beihilfestelle.

Für Selbstzahler:innen

Sie können meine Leistungen als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen – ohne Genehmigung durch eine Krankenkasse, ohne Diagnose und ohne Berichte, die an Dritte weitergegeben werden.

Einzeltherapie

153 € bis 168 € / 50 Minuten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Vorteile:

  • Keine langen Wartezeiten auf Genehmigungen oder Bescheide
  • Keine Berichte oder Weitergabe von Diagnosen an Krankenkassen
  • Flexible Terminvereinbarungen

Psychologische Beratung

Beratungssitzung (50 Min.)

ab 153 €

Ohne Diagnose, ohne Kassengenehmigung. Vertraulich und flexibel.

Hinweis: Psychologische Beratung ist keine Psychotherapie im medizinischen Sinne und wird daher weder von privaten Krankenversicherungen (PKV) noch von der Beihilfe erstattet. Sie zahlen den Betrag direkt und privat.

Paartherapie

Erstgespräch (50 Min.)

ab 153 €

Kennenlernen, Klärung des Anliegens und erste therapeutische Impulse.

Folgesitzungen (75 Min.)

ab 230 €

Ausreichend Zeit für beide Partner:innen. Frequenz und Dauer individuell planbar.

Paartherapie ist keine Kassenleistung und wird direkt privat abgerechnet.

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